Nichts ohne uns über uns!
Nichts ohne uns über uns! - Mitbestimmung und Mitwirkung ist für uns in den Einrichtungen nicht nur Auftrag nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wir verstehen Mitbestimmung und Mitwirkung als wichtigen Programm-Punkt in der Gestaltung des Lebens-Alltages.
In unseren Häusern finden regelmäßig Beirats-Wahlen statt. Die Beiräte werden von den Nutzerinnen und Nutzern der Einrichtung gewählt.
Die gewählten Mitglieder des Beirates arbeiten vertrauensvoll mit der Leitung des Hauses zusammen. Sie vertreten dabei die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus setzen sie sich im Rahmen der Mitbestimmung als auch Mitwirkung für die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer ein.
Was sind die Aufgaben der Beiräte?
Die Beiräte treffen sich regelmäßig.
Sie bestimmen bei der Hausordnung, bei der Planung der Verpflegung und bei der Planung und Durchführung von Freizeitangeboten mit.
Bei wichtigen Entscheidungen informiert die Leitung des Hauses die Beiräte vorher.
Die Beiräte haben das Recht an bestimmten Entscheidungen mitzuwirken.
In welchen Bereichen die Beiräte mitwirken können, ist in der Durchführungsverordnung des Wohn- und Teilhabegesetzes genau beschrieben.
Einmal im Jahr laden die Beiräte alle Bewohnerinnen und Bewohner zu einer Versammlung ein. Dort berichten sie über ihre Tätigkeiten.
Wer unterstützt die Beiräte?
Bei ihrer Arbeit erhalten die Beiräte Unterstützung.
In einigen Einrichtungen stehen dafür eigens Ansprechpartner zur Verfügung.
Sie haben darüber hinaus das Recht, an Fortbildungen teilzunehmen.
Und: Sie können Beratung einfordern und ein Beratungsgremium gründen.
Auch die Aufsichtsbehörden stehen den Beiräten beratend zur Verfügung.
Sie möchten Informationen über die Aufgaben der Beiräte?
Informationen zu den genau beschriebenen Aufgaben der Beiräte finden Sie in der Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hier
Headerfoto: Gerd Altmann, Pixabay