Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert von Unternehmen, ihre Wertschöpfungskette nach gesetzlich definierten Maßstäben auf menschenrechts- und umweltbezogene Belange hin zu durchleuchten und der Öffentlichkeit sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bericht zu erstatten.
Dokumentation und Bericht
Der Katalog der Sorgfaltspflichten umfasst zahlreiche organisatorische Maßnahmen. Hierzu zählen neben Dokumentation und Berichterstattung:
- die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen,
- die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit,
- die Verankerung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen,
- die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und
- die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei Zulieferern.
Die Grundsatzerklärung des CWW e. V. sowie die Berichterstattung finden Sie hier
Die Abgabe einer (anonymen) Meldung bei Verstoß zum LkSG und die ggf. folgende Kommunikation erfolgen unter anderem über die Meldeplattform der cdg.
Diese erreichen Sie hier
Damit Ihre Hinweise angemessen bearbeiten werden können, formulieren Sie die Meldung bitte so konkret wie möglich und orientieren Sie sich an den W-Fragen:
Wer?, Was?, Wann?, Wie?, Wo?
Die cdg versendet nach spätestens 7 Tagen eine Eingangsbestätigung der Meldung.
Der Stand der Meldung kann auf der Meldeplattform verfolgt und bei Rückfragen geantwortet werden. Nur so kann ein reibungsloses Verfahren sichergestellt werden.
Innerhalb von 3 Monaten nach Bestätigung des Eingangs der Meldung versendet die cdg eine Rückmeldung, die in der Regel die ergriffenen Folgemaßnahmen und dessen Gründe dafür umfasst.
Für Fragen zur Abgabe von Hinweisen, zur Nutzung der Plattform oder auch zur Vertraulichkeit kann die cdg direkt kontaktiert werden.
Ansprechpartner: Tobias Bartholomäus
Telefon: 05251 889 - 0128
E-Mail